Qualitätsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (QG KiJu)

Wir, der Träger S&S gemeinnützige GmbH, sind Mitglied in der Qualitätsgemeinschaft beim DPWV. In diesem Rahmen wurde erstmalig Ende März 2009 ein QM-Handbuch entwickelt und 2014 sowie  2019 einer grundlegenden Überarbeit in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 unterzogen. Es ist unser Anspruch und Herausforderung zugleich, unsere Prozesse und pädagogischen Grundlagen aufgrund ständig wachsender Anforderungen und wandelnden Rahmenbedingungen zu hinterfragen und wo zutreffend anzupassen.

Qualitätsentwicklungsvereinbahrung (QEV)

Gesetzliche und fachliche Ausgangslage

Auf Bundesebene ist in § 78b (1) SGB VIII geregelt, dass Qualitätsentwicklungsvereinbarungen verpflichtend über die "Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung" abgeschlossen werden sollen.

Eine solche Qualitätsentwicklungsvereinbarung hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit der S&S gemeinnützigen Gesellschaft für Soziales mbH abgeschlossen.

Eckpunkte der QEV in Hamburg sind:

  • Einbeziehung unterschiedlicher Qualitätsdimensionen der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität (u.a. Beteiligungs-/ Entscheidungsprozesse und erzielter Entwicklungsstand)
  • Einbeziehung der wesentlichen Grundsätze zur Partizipation, Kontinuität und Kooperation
  • Darstellung von Struktur- und Prozessqualität
  • Verständigung mit allen Beteiligten (Fachbehörde, Bezirke und Freie Träger) über ein dialogisches Verfahren zur Qualitätsentwicklung (§§ 8, 9 HH LRV nach § 78f SGB VIII). 

Die S&S gemeinnützige GmbH beteiligt sich im Rahmen der laufenden Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2019/20 an der BASFI-Umfrage zum Hilfeverlauf und Partizipation von Kindern, Jugendlichen und  jungen Volljährigen in stationären und ambulanten Hilfen. Ziel ist es, u.a. Erkenntnisse über eine erfolgreiche Hilfe in Verbindung gelungener Beteiligung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu gewinnen.

Die Erkenntnisse dieser Umfrage sind Grundlage der geplanten
Qualitätsentwicklungsgespräche mit den Jugendämtern.